Kabelnetzer UPC mit 22 gesetzeswidrigen Klauseln in den AGBs Der österreichische Kabelnetzer UPC, der mit dem Werbeslogan "Wir sind die Guten" auf Kundenjagd geht, hat im Zuge der Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ärger mit Verbraucherschützern. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte gegen das Vertragswerk geklagt und vom Handelgericht in 22 von 24 beanstandeten Fällen nach eigenen Angaben Recht bekommen. Das Urteil betrifft jene Paragraphen, die ein Entgelt für Papierrechnungen oder benachteiligende Regelungen rund um den Zugang von "Online-Rechnungen" versehen, ist aber noch nicht rechtskräftig. Da sich Änderungen der AGB für Konsumenten erfahrungsgemäß oft nachteilig auswirken, prüfte der VKI diese nach Angaben des Verbrauchermagazins "Konsument" ganz "besonders gründlich". UPC kann gegen den Richterspruch noch Einspruch einlegen, dann geht der Krach in die zweite Runde. Sollte der Netzbetreiber das unterlassen, muss er zahlreiche Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen durchführen. In verschiedenen Klauseln setzt der Anbieter beispielsweise voraus, dass es ausreicht, dem Kunden Erklärungen lediglich an den eMail-Account zu schicken. Das kann nach Auffassung des Handelsgerichts aber durchaus problematisch sein: Zum Beispiel dann, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, die eMail aber nicht rechtzeitig wahrnimmt oder überhaupt nicht erhält und die Kündigungsfrist dadurch verstreicht. Auch die Ausstellung einer Rechnung darf nach dem aktuellen Urteil nichts extra kosten. Zudem kassierten die Richter eine Regelung, wonach der Konsument alleine durch das Verstreichen der Einspruchsfrist von vier Wochen die jeweilige Rechnung juristisch bindend anerkennt. Präziser fassen muss UPC auch AGB-Hinweise zu kurzfristigen Störungen und Entgeltkürzungen. Das Gericht stellte klar, dass der Kabelnetzer dem Kunden nicht nur ein "Bemühen" schulde, sondern die vertraglich geschuldete Leistung erbringen müsse. Die Klausel zu "kurzfristigen Störungen" wurde vom Gericht überdies als intransparent bewertet. Alle Klauseln und geforderten Änderungen sind beim VKI an dieser Stelle aufgeführt. Quelle:satundkabel.de